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  3. Schadenfreiheitsklasse – Alles zu SF-Klassen und Schadenfreiheitsrabatt

Schadenfreiheitsklassen bei Kfz-Versicherungen

In der Teilkasko hingegen spielt die Schadenfreiheitsklasse keine Rolle, da diese Schäden durch fremde Einwirkung verursacht werden. Zu beachten ist, dass eine in der Vollkasko enthaltene Teilkaskoversicherung durch den geringeren Beitrag für die Vollkasko bei guter SF-Klasse auch günstiger wird.

Aufbau und Funktionsweise der Schadenfreiheitsklassen

Nach einem schadenfreien Versicherungsjahr des Kraftfahrers, bei dem der Versicherungsschutz für mindestens sechs zusammenhängende Monate bestanden hat, verbessert sich die SF-Klasse und damit in der Regel der Schadenfreiheitsrabatt. Der Fahrer muss also in dieser Zeit ein Auto angemeldet haben.

Die Schadenfreiheitsklassen haben in Deutschland einen einheitlichen Aufbau, sie reichen von SFK 0 bis 35. Der vergebene Schadenfreiheitsrabatt pro Klasse weicht allerdings zwischen einzelnen Versicherern geringfügig ab. Wer mehr als 35 unfallfreie Versicherungsjahre nach der oben genannten Definition vorweist, kann sich dennoch in seiner Schadenfreiheitsklasse nicht mehr verbessern.

Es gibt zusätzlich drei spezielle SF-Klassen:

  • Die Klasse M (Malus-Klasse) erhalten Fahranfänger, die schon kurz nach dem Abschluss ihrer Autoversicherung einen Schaden regulieren lassen. Auch Fahrer mit überdurchschnittlich vielen Schäden in kürzester Zeit könnten in diese Klasse gelangen.
  • Die S (Schadenklasse) erhalten Versicherungsnehmer der SFK 1 nach einem selbst verschuldeten Schaden.
  • Die SFK ½ erhalten Autofahrer, die zum ersten Mal ein eigenes Auto versichern, jedoch schon einige Jahre Fahrpraxis vorweisen können. Dabei kann es sich auch um das begleitete Fahren ab dem 17. Lebensjahr handeln.

Schadenfreiheitsklasse: beispielhafte Tabelle

Zu beachten ist, dass der Versicherer selbst den konkreten Schadenfreiheitsrabatt pro SFK festlegt. Es gibt aber Richtwerte, an denen sich die einzelnen Versicherungsgesellschaften sehr eng anlehnen. Einige dieser Werte wären:

  • SFK 31 bis 35/36: Beitragssatz 20 %
  • SFK 22 bis 25: Beitragssatz 30 %
  • SFK 12 bis 15: Beitragssatz 40 %
  • SFK 7 und 8: Beitragssatz 50 %
  • SFK 4: Beitragssatz 60 %
  • SFK 1: Beitragssatz 100 %
  • SFK 0: Beitragssatz 240 %
  • SFK M: Beitragssatz ab 245 %

Linktipp: Eine ausführliche Tabelle mit den SF-Klassen der 6 größten Versicherungsgesellschaften finden Sie auf unserer Seite bbx.de – Schadenfreiheitsklasse

Die Schadenfreiheitsklassen für einen Zweitwagen beginnen in der Regel mit der SFK ½. Dabei ist es unerheblich, ob beide Fahrzeuge bei demselben Versicherer oder bei zwei unterschiedlichen Gesellschaften versichert sind. Das nutzen beispielsweise Fahranfänger, die ihr erstes Auto als Zweitwagen der Eltern versichern lassen.

Die SFK ½ kostet oft 140 % Prämie und ist damit günstiger als die SFK 0, in welche Fahranfänger eingestuft werden. Doch diese sollten alsbald auf die SFK ½ umsteigen, um künftig von der steigenden Schadenfreiheitsklasse zu profitieren. Es gibt bei einigen Versicherungen günstige Sonderregelungen für einen Zweitwagen. Im besten Fall erhält er eine ähnliche SFK wie der Erstwagen.

Was passiert mit der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden?

Wer einen Schaden durch die Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung regulieren lässt, muss die Verschlechterung seiner Schadenfreiheitsklasse hinnehmen. Damit kann, muss aber nicht der Schadenfreiheitsrabatt sinken. Der Versicherer weist in seinen Versicherungsbedingungen eine Rückstufungstabelle aus, welcher die mögliche Schlechterstellung zu entnehmen ist. Kraftfahrer können daher immer überlegen, ob sie einen Schaden ihrer Versicherung melden oder selbst regulieren.

Bei Haftpflichtschäden, die der Unfallgegner meldet, ist das kompliziert – es sei denn, der Unfallgegner stimmt dem Verfahren ausdrücklich zu und lässt sich vom Unfallverursacher entschädigen. Das stößt allerdings an rechtliche Grenzen, die Versicherer sehen das nicht gern. Es könnte nachfolgende juristische Auseinandersetzungen geben. Einen Vollkaskoschaden, den der Fahrer selbst verursacht hat, kann er hingegen immer auf eigene Rechnung beheben lassen, wenn das preisgünstiger ist als eine Verschlechterung seiner Schadenfreiheitsklasse.

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