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Zinsrechner – Zinsen sofort online berechnenZinsrechner mit Sofort-Berechnungsfunktion

Unser Zinsrechner berechnet individuell das Endkapital, die Rendite, die Laufzeit oder das Ausgangskapital einer einmaligen Kapitalanlage. Des Weiteren ermöglicht unser Zinsrechner, die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Er ermittelt die anfallenden Steuern auf den Zinsgewinn und berücksichtigt dabei den Freibetrag, der Ihnen zur Verfügung steht. Diesen Freibetrag inkludiert er auch bei einem langen Anlagezeitraum.

Was berechnet ein Zinsrechner genau?

Der Zinsrechner ermöglicht verschiedene Berechnungen. Es handelt sich beim Ausgangswert um eine Einmalanlage. Für diese berechnet der Zinsrechner die Zinsen. Alternativ können Sie bei einem bekannten Zinssatz, der Laufzeit und dem gewünschten Endkapital das Anfangskapital ausrechnen.Ist das Anfangskapital bekannt, jedoch das Endkapital nicht, können Sie auch dieses mit der Laufzeit und dem Zinssatz bestimmen.Bei bekanntem Anfangskapital und Zinssatz sowie gewünschtem Endkapital lässt sich ebenso die erforderliche Laufzeit durch den Zinsrechner ausrechnen.

Sie möchten Ihre Einmalanlage weiter optimieren? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Belastung durch die Abgeltungssteuer zu errechnen. Auf diese Weise können Sie Ihren Sparerfreibetrag optimal einsetzen und auf Ihre Anlagen die Freistellungsaufträge entsprechend zu verteilen.

Zinseszins beim Zinsrechner: Ja oder Nein?

Der Zinsrechner berücksichtigt auch den Zinseszins, wenn Sie Ihr Kapital permanent für sich arbeiten lassen. Bei der Gutschrift Ihrer Zinsen, die monatlich, quartalsweise oder jährlich erfolgen kann (in selteneren Fällen auch halbjährlich), erhöht sich Ihr Kapitalstand, auf den künftig Zinsen ausgeschüttet werden. Das ist der Zinseszins, den unser Zinsrechner zur Neuberechnung heranzieht. Die erwirtschafteten Zinsen – also ein Zins auf den Zins – sind der Zinseszins.

Steuern auf Kapitalerträge: Was berücksichtigt der Zinsrechner?

Kapitalerträge sind steuerpflichtig, der Zinsrechner berücksichtigt das. Es handelt sich in Deutschland um die Kapitalertragsteuer (sogenannte Abgeltungssteuer) von 25 %, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die Bank führt diese Steuern als Quellensteuer an der Quelle ihrer Entstehung ab. Sie müssen daher die Zinserträge nicht in Ihrer Steuererklärung angeben, können das jedoch tun, weil es unter bestimmten Umständen vorteilhaft sein kann.

Die Steuern werden nur auf den Zinsertrag über Ihrem Freistellungsauftrag erhoben. Diesen können Sie bei jeder beliebigen Bank stellen, bei der Sie Geld festverzinslich angelegt haben, Sie können den Auftrag auch auf mehrere Anlagen aufteilen. Die Banken nehmen überdies untereinander automatisch einen Abgleich vor. Der maximale Sparer-Pauschbetrag beträgt derzeit 801 Euro für eine Person (1.602 Euro für ein gemeinsam veranlagtes Paar, Stand: 2018).

Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer auf die Rendite aus?

Durch die Abgeltungssteuer reduziert sich der Zinsertrag auf Ihr angelegtes Kapital. Nach der Entrichtung der Steuer durch die Bank kann in der nächsten Zinsperiode nur ein durch die Steuer reduzierter Zinsertrag weiter verzinst werden. Das senkt die Rendite auf den Zinseszins.

Zu beachten ist dabei: Es ist nur der Zins + Zinseszins als Gewinn von der Abgeltungssteuer betroffen. Der Kapitalstock selbst wird davon nicht berührt. Wenn also ein Zinsertrag bei drei Prozent liegen würde, liegt er in Wahrheit nach Abzug der Abgeltungssteuer + Soli + (gegebenenfalls) Kirchensteuer bei rund 2,72 bis 2,74 %. Die Steuersätze reichen von rund 26 bis 28 Prozent je nach Kirchensteuersatz.

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