- Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung – nicht der Preis, den der Arbeitgeber bezahlt hat.
- Die Pauschalmethode setzt monatlich 1 % dieses Preises an, dazu 0,03 % für jeden Kilometer einfacher Entfernung zur Arbeit.
- Elektroautos und Plug-in-Hybride kommen mit einem Viertel oder der Hälfte davon aus, wenn Antrieb, Anschaffungsjahr und Preis stimmen.
- Der geldwerte Vorteil wird nicht ausgezahlt. Er erhöht die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialabgaben – netto kostet der Wagen deutlich weniger, als der Vorteil groß ist.
- Eine vereinbarte Selbstbeteiligung mindert den Vorteil, höchstens jedoch bis auf null.
Der Bruttolistenpreis: die Zahl, an der alles hängt
Das erste Feld des Rechners verlangt eine Zahl, die auf keiner Rechnung steht. Anzusetzen ist der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Es ist also der Preis, zu dem der Wagen beim Händler ausgeschrieben war, als er zum ersten Mal zugelassen wurde.
- Händlerrabatte und Sonderkonditionen ändern nichts. Auch wenn der Arbeitgeber 20 % Nachlass ausgehandelt hat, zählt der Listenpreis.
- Gebrauchtwagen und junge Gebrauchte werden mit dem Neupreis angesetzt, den sie bei ihrer Erstzulassung hatten – nicht mit dem Zeitwert.
- Leasing spielt keine Rolle. Die Leasingrate ist eine Sache zwischen Arbeitgeber und Leasinggeber; versteuert wird der Listenpreis.
- Sonderausstattung zählt mit. Auch hier kommt es auf den Listenpreis an, nicht auf das, was der Arbeitgeber dafür bezahlt hat.
Steht der Preis nicht mehr in den Unterlagen, hilft der Arbeitgeber weiter: Er muss den Wert kennen, weil er den geldwerten Vorteil monatlich abrechnet. Auf der Gehaltsabrechnung taucht er als Sachbezug auf.
So rechnet die 1-%-Regel
Die Pauschale besteht aus zwei Summanden, die im Gesetz an zwei verschiedenen Stellen stehen: die Privatnutzung mit 1 % des Listenpreises je Kalendermonat (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG), der Arbeitsweg mit 0,03 % je Entfernungskilometer (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG).
1 % × Listenpreis + 0,03 % × Listenpreis × Entfernungskilometer = geldwerter Vorteil je Monat
Der erste Teil fällt für jeden Kalendermonat an, in dem Ihnen der Wagen zur Verfügung steht. Der Zuschlag kommt hinzu, wenn Sie das Fahrzeug auch für den Weg zu Ihrer ersten Tätigkeitsstätte nutzen können – und dann ebenfalls monatlich, ohne dass es dem Wortlaut nach auf die Zahl der Fahrten ankäme.
| Ansatz | Privatnutzung | Arbeitsweg | je Monat | je Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 1 % | 600,00 € | 540,00 € | 1.140,00 € | 13.680,00 € |
| 0,5 % | 300,00 € | 270,00 € | 570,00 € | 6.840,00 € |
| 0,25 % | 150,00 € | 135,00 € | 285,00 € | 3.420,00 € |
| Rechtsgrundlagen: Einkommensteuergesetz, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 (Privatnutzung) und § 8 Abs. 2 Sätze 2 und 3 (Arbeitsweg), abgerufen am 10.09.2026; Beträge selbst gerechnet. Der ermäßigte Ansatz wirkt auf beide Summanden, weil § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG auf den bereits geminderten Listenpreis verweist. | ||||
Auffällig ist das Gewicht des Arbeitswegs: Bei 30 Kilometern trägt er in jeder der drei Zeilen 47 % des gesamten Vorteils. Jeder weitere Entfernungskilometer schlägt bei diesem Wagen mit 18,00 € im Monat zu Buche – beim halben Ansatz mit 9,00 €, beim Viertelansatz mit 4,50 €. Wer umzieht oder das Büro wechselt, sollte das Feld „Entfernung (einfach)“ deshalb neu ausfüllen.
Für den Arbeitsweg dürfen Sie die Entfernungspauschale trotzdem als Werbungskosten abziehen: 0,38 € für jeden Arbeitstag und jeden vollen Entfernungskilometer, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Was dabei zusammenkommt, rechnet unser Pendlerpauschale-Rechner aus.
1 %, 0,5 % oder 0,25 %: welcher Ansatz für welches Auto
Die beiden ermäßigten Ansätze hängen nicht am Modelljahr und nicht am Datum Ihrer Überlassung, sondern daran, wann der Arbeitgeber das Fahrzeug angeschafft hat.
| Ansatz | Antrieb | Anschaffung durch den Arbeitgeber | Preisgrenze |
|---|---|---|---|
| 0,25 % | rein elektrisch, keine CO₂-Emission je Kilometer | nach dem 30.06.2025, vor dem 01.01.2031 | Bruttolistenpreis höchstens 100.000 € |
| 0,25 % | rein elektrisch, keine CO₂-Emission je Kilometer | ab 2019, bis 30.06.2025 | die im Anschaffungsjahr geltende, niedrigere Grenze |
| 0,5 % | extern aufladbarer Hybrid, höchstens 50 g/km CO₂ oder mindestens 80 km elektrische Reichweite | ab 2025, vor dem 01.01.2031 | keine |
| 0,5 % | extern aufladbarer Hybrid, höchstens 50 g/km CO₂ oder mindestens 60 km elektrische Reichweite | 2022 bis 2024 | keine |
| 0,5 % | extern aufladbarer Hybrid, der die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 Elektromobilitätsgesetz erfüllt | 2019 bis 2021 | keine |
| 1 % | alle übrigen Fahrzeuge, auch Vollhybride ohne Ladeanschluss | – | – |
| Quelle: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 2 bis 5 EStG; zum maßgeblichen Anschaffungszeitpunkt § 52 Abs. 12 Sätze 5 und 6 EStG. Abgerufen am 10.09.2026. | |||
Zwei Punkte lohnen einen zweiten Blick. Oberhalb der Preisgrenze verliert ein Elektroauto nur die Hälfte seines Vorteils: Es rutscht in die Zeile darunter, nicht zurück auf den vollen Ansatz. Und ein Hybrid ohne Ladestecker ist kein „extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug“ – so sparsam er auch fahren mag, für ihn gilt keine der beiden Ermäßigungen.
Die Werte für CO₂-Ausstoß und elektrische Reichweite entnimmt das Gesetz der Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs, nicht dem Verkaufsprospekt.
Was der Firmenwagen netto kostet
Der geldwerte Vorteil erhöht Ihr Gehalt nur auf dem Papier. Ausgezahlt wird er nicht; er wird der Bemessungsgrundlage zugeschlagen, versteuert und verbeitragt, und anschließend wieder abgezogen. Der Rechner stellt deshalb vier Beträge nebeneinander: das Netto ohne Firmenwagen, den geldwerten Vorteil, das Netto mit Firmenwagen und den „Netto Privatanteil“ – die Differenz der beiden Nettobeträge zuzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, also den Betrag, den der Wagen Sie tatsächlich kostet.
Auch die Sozialversicherung greift zu: Der Sachbezug gehört zum Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV). Das gilt allerdings nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen – in der Kranken- und Pflegeversicherung bis 69.750 € im Jahr, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bis 101.400 € im Jahr. Wer mit seinem Gehalt bereits über beiden Grenzen liegt, zahlt auf den Firmenwagen nur noch Lohnsteuer; wer dazwischen liegt, immerhin keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr.
Eine vereinbarte Zuzahlung tragen Sie in den drei Pauschalmodi in das Feld „Selbstbeteiligung pro Monat“ ein. Der Rechner zieht sie vom Vorteil ab und deckelt den Abzug bei null: Wer mehr zuzahlt, als der Vorteil beträgt, bekommt den Überhang nicht gutgeschrieben. Im Fahrtenbuch-Modus gibt es das Feld nicht.
Wann sich das Fahrtenbuch rechnet
Die Alternative zur Pauschale ist die Kostenmethode: Versteuert wird dann der Teil der tatsächlichen Fahrzeugkosten, der auf Privatfahrten und Arbeitsweg entfällt (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG). Zwei Nachweise sind dafür Bedingung – alle Kosten des Fahrzeugs durch Belege, das Verhältnis der Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.
Entscheidend ist das Verhältnis der tatsächlichen Kosten zum Listenpreis: Ein älterer, weitgehend abgeschriebener oder stark rabattierter Wagen kostet wenig, wird aber weiterhin mit dem vollen Neupreis pauschaliert. Dazu kommt der private Anteil an der Fahrleistung. Im Rechner tragen Sie dafür die „Laufleistung pro Jahr“, davon die privat gefahrenen Kilometer und die Kostenposten einzeln ein – Abschreibung, Versicherung, Steuer, Kraftstoff sowie Inspektion und Reparatur. Wo genau die beiden Methoden sich treffen, ist auf unserer Seite zum Dienstwagenrechner durchgerechnet.
Arbeitgeber und Selbstständige
Für den Arbeitgeber ist der Firmenwagen kein Nullsummenspiel: Weil der Sachbezug zum Arbeitsentgelt zählt, steigt auch sein Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen – wieder nur, solange das Entgelt unter den Beitragsbemessungsgrenzen bleibt. Den Arbeitgeberanteil selbst weist unser Gehaltsrechner für Arbeitgeber aus.
Selbstständige und Gewerbetreibende, die ihr eigenes Fahrzeug privat mitnutzen, bewerten die Privatnutzung nach derselben Vorschrift, aber mit einer zusätzlichen Hürde: Die 1-%-Regel setzt bei ihnen voraus, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Der Zuschlag für den Arbeitsweg gilt für sie nicht; er steht in § 8 EStG und damit im Lohnsteuerrecht. Für sie passt dieser Rechner nicht: Er ermittelt das Ergebnis über den Lohnsteuertarif und braucht dafür Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenversicherung.
Wo der Firmenwagenrechner an seine Grenzen stößt
Der Fahrtenbuch-Modus bildet ausschließlich Verbrenner ab. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge mindert § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG auch bei der Kostenmethode die anzusetzenden Anschaffungskosten auf ein Viertel oder die Hälfte – im Rechner geht das nicht, weil Antrieb und Methode über denselben Schalter laufen. Ebenfalls in diesem Modus: Das Entfernungsfeld verschwindet, weil der Arbeitsweg dort zu den privaten Kilometern zählt; und die prozentuale Abschreibung bezieht sich auf den Bruttolistenpreis statt auf die Anschaffungskosten. Mit Rabatt gekauft, geben Sie die Abschreibung deshalb als festen Betrag vor.
Eine Bremse steckt außerdem in allen vier Modi: Übersteigt der geldwerte Vorteil das Netto ohne Firmenwagen, kappt der Rechner ihn auf dieses Netto. Bei den Startwerten – Monatslohn 0,00 € – bleibt das Ergebnis deshalb bei null, bis Sie ein Gehalt eintragen.
Außen vor bleiben Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung, eine tageweise Einzelbewertung des Arbeitswegs, wie sie manche Arbeitgeber abrechnen, ein unterjähriger Fahrzeugwechsel, steuerfreies Laden beim Arbeitgeber, Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld und die betriebliche Altersvorsorge. Ohne Sachbezug rechnet unser Brutto-Netto-Rechner.
Nach der Pauschalmethode monatlich 1 % des Bruttolistenpreises, dazu 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer einfacher Entfernung zur Arbeit. Bei 60.000 € Listenpreis und 30 km sind das 1.140,00 € im Monat.
Nein. Maßgeblich ist der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich werkseitiger Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer. Händlernachlässe, der tatsächlich gezahlte Kaufpreis, Leasingraten und der Zeitwert eines Gebrauchtwagens ändern daran nichts.
Nur ein Viertel des Listenpreises, also 0,25 % im Monat, wenn das Fahrzeug keine CO₂-Emission je Kilometer hat und der Bruttolistenpreis 100.000 € nicht übersteigt. Darüber sind es 0,5 %. Die Grenze von 100.000 € gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden; davor galt eine niedrigere.
Wird das Fahrzeug ausschließlich dienstlich genutzt, entsteht kein geldwerter Vorteil. Sobald die Privatnutzung erlaubt ist, entsteht er – auch dann, wenn Sie sie kaum in Anspruch nehmen, denn die Pauschale fällt für jeden Kalendermonat an. Wer das vermeiden will, braucht ein glaubhaftes Privatnutzungsverbot oder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.
Ja. Der Sachbezug gehört zum Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) und erhöht die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber – aber nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen von 69.750 € in der Kranken- und Pflegeversicherung und 101.400 € in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Das hängt vom Listenpreis, von den tatsächlichen Fahrzeugkosten und vom privaten Anteil an der Fahrleistung ab, nicht von einer festen Prozentschwelle. Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn die laufenden Kosten im Verhältnis zum Listenpreis niedrig sind – etwa bei einem älteren, weitgehend abgeschriebenen Wagen – und wenn wenig privat gefahren wird. Ein durchgerechnetes Beispiel steht auf unserer Seite zum Dienstwagenrechner.
