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FirmenwagenrechnerFirmenwagenrechner: Steuerbelastung berechnen
Mit unserem Firmenwagenrechner lässt sich der Steuervorteil für einen Firmenwagen leicht ausrechnen. Es gibt hierzu die Fahrtenbuchmethode und die 1 % Regelung. Welche lohnt sich in Ihrem Fall? Finden Sie es hier raus!

Funktionsweise unseres Firmenwagenrechners

Sie geben den Bruttolistenpreis Ihres Wagens ohne Rabatte ein, die der Händler eventuell beim Kauf gewährt hat. Das Finanzamt legt den Bruttolistenpreis (mit Mehrwertsteuer und ohne Rabatt) zugrunde, weil schließlich nicht bekannt ist, ob Sie bei der nächsten Anschaffung wieder einen Rabatt erhalten würden. Die einfache Entfernung ist diejenige zu Ihrem Arbeitsort, es wird immer nur ein Weg (Hin- oder Rückweg) angegeben. Wurde eine Selbstbeteiligung an Ihrem Firmenwagen vereinbart? Diese tragen Sie in die dritte Zeile ein. Anschließend folgen Angaben zu Ihrem Gehalt, Ihrer Steuerklasse, dem Bundesland (wegen teilweise unterschiedlicher Regelungen) und weiterer steuerrelevanter Angaben wie der Kinder (Steuerfreibetrag) und der Kirchensteuer. Auch Vorsorgeaufwendungen für die Rente und die Krankenkasse müssen berücksichtigt werden, um zu einem exakten Ergebnis zu kommen. Damit kann unser Firmenwagenrechner die genaue steuerliche Belastung durch die Nutzung eines Firmenwagens berechnen. Wenn Sie das Auto privat nutzen, wertet das Finanzamt diesen Umstand als geldwerten Vorteil.

Steuerliche Behandlung von Firmenwagen

Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung, den diese auch privat nutzen dürfen. Das ist natürlich ein geldwerter Vorteil, der bei der Steuerlast zu berücksichtigen ist. Versteuert wird aber nur der privat genutzte Anteil des Dienstwagens. Woraus sich dieser ergibt, lässt sich nach der 1 % Regelung oder durch ein Fahrtenbuch berechnen. Es gilt: Wer den Wagen überwiegend (über 50 %) privat nutzt, sollte die 1 % Regelung wählen. Die Rechtsgrundlage findet sich im § 8 Absatz 2 EStG. Dabei wird eine monatliche Abschreibung von einem Prozent des Bruttolistenpreises kalkuliert, zudem werden 0,03 % des Bruttolistenpreises für jeden Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zur Arbeitsstätte angerechnet. Mit dieser Regelung sind die gesamten Kosten abgegolten, also der Wertverlust (1 % pro Monat), Zinsen, Steuern und Versicherungen, Wartungen und alle Reparaturen. Die Nutzer sollten darauf achten, dass ihr Arbeitgeber sämtliche Fahrzeugkosten übernimmt. Es ist auch das Führen eines Fahrtenbuchs möglich, wenn der Wagen eher selten privat genutzt wird. Diese Option führt dann zu einem höheren Steuervorteil, erzwingt aber das genaue Führen eines Fahrtenbuchs. Das ist in der Praxis jedoch weniger umständlich als befürchtet, Sie tragen einfach den Kilometerstand vor und nach jeder Fahrt ein. Auch der Fahrtzweck (privat oder dienstlich) und bei Dienstfahrten das Fahrtziel inklusive Zwischenzielen müssen vermerkt werden.

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