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  3. Kfz-Versicherungsvergleich – Alles zur Kfz-Versicherung: Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko

Kfz-Versicherung

Woraus ergeben sich die Preisunterschiede bei der Kfz-Versicherung?

Es gibt zahllose Versicherer und Tarife am deutschen Markt für eine Kfz-Versicherung. Die Angebote werden individuell für jeden Kunden berechnet. Dieser muss bei der Zulassung eines Fahrzeugs in jedem Fall eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, sonst darf er den Wagen auf öffentlichen Straßen weder fahren noch abstellen.

Linktipp

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf unserer Seite:
www.kfz-versicherung.co

Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Dritten infolge der Aktivitäten mit dem Fahrzeug im öffentlichen Raum zustoßen. Auch ein Umweltschaden beispielsweise durch auslaufendes Öl oder Kraftstoff würde dazugehören. Hierbei legt der Gesetzgeber minimal geforderte Deckungssummen fest:

  • 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden
  • 1,12 Millionen Euro bei Sachschäden
  • 50.000 Euro bei Vermögensschäden

Schon für die Haftpflichtversicherung lassen sich günstige oder sehr teure Tarife finden. Sie werden von einigen harten Faktoren wie der Typ- und Regionalklasse sowie der Schadenfreiheitsklasse bestimmt, die noch vergleichsweise transparent erscheinen und von allen Versicherern nahezu auf gleiche Weise berücksichtigt werden.

Die sogenannten weichen Tarifmerkmale hingegen sind schwerer in ihrer Auswirkung auf den Tarif zu beurteilen. Dabei führen sie in den meisten Fällen zu den höchsten Einsparungen bis zu 60 % der Kfz-Versicherungsprämie. Doch die Gesellschaften sind in der Tarifgestaltung prinzipiell frei und setzen gerade die weichen Tarifmerkmale sehr unterschiedlich an. Es gehören unter anderem dazu:

  • Alter des Fahrers
  • Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs
  • Zahl der Kfz-Nutzer
  • Beruf des Fahrers (teilweise “Beamtenrabatt”)
  • Kinder im Haus (“Familienrabatt”)
  • Abstellort des Fahrzeugs, Garagennutzung
  • Wohneigentum
  • jährliche Fahrleistung
  • Zahlweise der Versicherungsprämie (jährlich, quartalsweise, monatlich)
  • Mitgliedschaft in einem Automobilklub
  • Besitz einer Bahncard

Versicherer können noch mehr solcher Merkmale einbeziehen, beispielsweise die Tatsache, ob, und in welchem Umfang, ein Fahrer das Auto beruflich nutzt. Dann wären etwa Handelsvertreter oder Handwerker im Außendienst benachteiligt. Da sie ihren Wagen bei jedem Wetter nutzen müssen, ist ihr Unfallrisiko größer.

Ein gutes Vergleichsportal bezieht diese Fakten mit ein und ermittelt daraus ein Ranking der möglichen Kfz-Versicherungen. Dieses fällt sehr komplex aus: So könnte es sein, dass bei einer Gesellschaft ein Fahrzeug nur mit der Haftpflichtversicherung günstig zu versichern wäre, mit Voll- oder Teilkasko hingegen nicht – oder umgekehrt. Wer den Vergleich gewissenhaft durchführen möchte, darf daher keine der nötigen Angaben auslassen. Auch falsche Angaben sind kontraproduktiv bis gefährlich, denn sie können den Versicherungsschutz im Leistungsfall stark einschränken oder sogar kappen. Wo der Versicherungsschutz nicht einzuschränken ist (Haftpflichtversicherung), behalten sich die Versicherer Vertragsstrafen und Beitragsnachzahlungen vor.

Welche Kfz-Versicherung müssen und können Autofahrer abschließen?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist unumgänglich, sonst wird das Fahrzeug nicht zugelassen. Das ist auch sinnvoll, ansonsten könnten durch das Fahrzeug Geschädigte auf den Kosten sitzen bleiben. Die Kaskoversicherung mit ihren Teilbereichen Voll- und Teilkaskoversicherung wird hingegen freiwillig abgeschlossen. Sie reguliert Schäden am eigenen Auto und zwar selbst verursachte Schäden oder Vandalismusschäden (Vollkasko) beziehungsweise fremd verursachte Schäden (Teilkasko). Letztere sind Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Brand, Glasbruch, Haarwild und Diebstahl.

Eine Vollkaskopolice schließt in der Regel den Teilkaskoschutz mit ein, doch das ist juristisch nicht zwingend, weil es sich um rechtlich getrennte Teilbereiche handelt. So wäre es theoretisch denkbar, dass ein Fahranfänger mit einem älteren Auto nur die Vollkasko abschließt, weil sein Risiko, selbst einen Schaden am eigenen Wagen zu verursachen (“Parkdelle”), relativ hoch ist. Solche Angebote einer Vollkasko ohne Teilkasko gibt es am deutschen Markt aber nur wenige.

Prinzipiell ist allen Fahrern mit einem nicht zu alten und einigermaßen werthaltigen Auto zur Teilkasko zu raten, die eine Selbstbeteiligung enthalten und damit günstiger ausfallen kann. Ein häufiger Teilkaskoschaden ist der Glasbruch in der Frontscheibe durch Steinschlag, der durch eine Smart Repair behoben werden kann, wenn er sehr klein bleibt und nicht das unmittelbare Fahrersichtfeld betrifft. Diesen Schaden reguliert die Teilkasko vollständig trotz einer Selbstbeteiligung des Fahrers. Die Vollkasko empfiehlt sich für jüngere und vergleichsweise wertvolle Fahrzeuge auf jeden Fall.

Wechsel der Kfz-Versicherung

Jeder Kraftfahrer kann seine Kfz-Versicherung wechseln, indem er fristgerecht zum Jahresende kündigt und eine neue, günstigere Police abschließt. Stichtag ist hierfür der 30. November. Ein Vergleich vor diesem Datum lohnt sich immer, denn die Versicherungsgesellschaften kreieren alljährlich neue Tarife. Die Preise sind daher ständig in Bewegung.

Auch nach einer Sonderkündigung – beispielsweise im Zuge des Fahrzeugwechsels oder nach einer Schadensregulierung – sollten sich Kraftfahrer umgehend nach einer günstigen Police umschauen. Zu jeder Kfz-Versicherung gibt es übrigens sinnvolle Zusatzbausteine. Der Schutzbrief als umfassender Schadenservice gehört ebenso dazu wie der Rabattschutz oder der Fahrerschutz.

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