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  3. Schadenfreiheitsklasse: SF-Klassen übertragen und übernehmen

Übertragung der SF-Klasse

Was bringt die Übertragung der SF-Klasse?

Bei Fahranfängern erfolgt durch die Versicherungsgesellschaft nach der Übertragung von Schadenfreiheitsklassen eine Einstufung in die SFK ½, die mit 140 % Beitragssatz wesentlich günstiger ist als die ansonsten für Fahranfänger übliche SFK 0 mit 240 %. Nach nur kurzer Zeit – man geht von ein bis zwei Jahren regelmäßigen Fahrens aus – erhält der Fahranfänger dann automatisch die SFK ½ und schließlich ein Jahr später die SFK 1 mit 100 %.

Zu beachten ist dabei, dass der Empfänger einer SFK nur die Zahl von schadenfreien Jahren übernehmen kann, die seinem persönlichen Führerscheinbesitz entspricht. Er sollte diesen also vor ein bis zwei Jahren erhalten und anschließend regelmäßig das Fahrzeug des Gebers genutzt haben. Wenn ältere Kraftfahrer ihre SF-Klasse übertragen, müssen sie wissen, dass der Vorgang nicht mehr rückgängig zu machen ist.

Wie handhaben die Versicherer die Übertragung der SF-Klasse?

Kraftfahrer können ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen, auch wenn der Empfänger Kunde einer anderen Versicherungsgesellschaft wird. Hierbei ist zu beachten, dass jeder Kfz-Versicherer mit einer eigenen SF-Rabatttabelle arbeitet. Diese Tabellen ähneln sich sehr, vollkommen identisch sind sie aber nicht. Der Empfänger hat daher mit der gewonnenen SF-Klasse kein Anrecht auf Rabattprozente in derselben Höhe wie der Geber, der seine SF-Klasse übertragen hat.

Schadenfreiheitsklassen übertragen: Wann lohnt sich das?

Es gibt einige Szenarien, bei denen es sich lohnt, die SF-Klasse zu übertragen. Der beste Fall ist die Abschaffung des Fahrzeugs durch ein älteres Familienmitglied. Hierbei kann beispielsweise der Großvater eine wirklich hohe SF-Klasse auf sein Enkelkind übertragen. Ein noch häufigerer Fall sind diejenigen Kinder, die einige Jahre nach ihrem Führerscheinerwerb von ihren Eltern den Zweitwagen erhalten und von diesem die SF-Klasse ½ übernehmen (140 %).

Für Fahranfänger, die soeben erst ihren Führerschein erhalten haben, ist es gar nicht so sehr sinnvoll, wenn ihnen die Eltern eine SF-Klasse übertragen. Denn die Anfänger müssen erst einmal eine Weile Auto fahren, wie es weiter oben im Beitrag bereits beschrieben wurde. Dennoch wird dieser Fall wohl am häufigsten praktiziert. Dabei kann es sein, dass die Fahranfänger mehr als 140 % für ihre Versicherungspolice zahlen müssen. Konkretes lässt sich aber nur vom jeweiligen Versicherer erfahren.

Wie lässt sich technisch die SF-Klasse übertragen?

Hierzu wird ein entsprechender Antrag auf SF-Rabattübertragung ausgefüllt. Der “Geber“ stellt diesen Antrag bei seiner Versicherung. Das Formular enthält:

  • Verzichtserklärung des Gebers
  • Vertrags- und Fahrzeugdaten beider Parteien
  • Kopie des Führerscheins des Empfängers
  • Beschreibung des (verwandtschaftlichen oder sonstigen) Verhältnisses zwischen Empfänger und Geber
  • Ort, Datum
  • Unterschriften der Parteien

SF-Klasse nach einem Todesfall übertragen

Auch ist es möglich, Schadenfreiheitsklassen nach dem Tod eines Familienmitglieds zu übertragen. Das geht bis zu 12 Monate ab dem Ableben des Gebers. Dem Antrag ist naturgemäß die Sterbeurkunde beizufügen.

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