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SpritkostenrechnerSpritkostenrechner

Ob Urlaubsfahrt oder Fahrgemeinschaft zur Arbeit: Mit wenigen Angaben steht fest, was eine Fahrt kostet. Über die Auswahl oben rechnet dasselbe Werkzeug auch den tatsächlichen Verbrauch und die Reichweite aus, und die Kosten lassen sich direkt auf die Mitfahrenden aufteilen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechnung ist kurz: Spritpreis × Verbrauch × Strecke ÷ 100. Bei 7 l/100 km und 1,80 € je Liter kostet eine Fahrt über 100 km 12,60 €.
  • Über die Hälfte des Literpreises ist Steuer. Fest stehen davon 65,45 Cent Energiesteuer je Liter Benzin und 47,04 Cent je Liter Diesel, dazu der CO₂-Preis und auf alles 19 % Mehrwertsteuer.
  • 2026 wird der CO₂-Preis erstmals versteigert, in einem Korridor zwischen 55 und 65 € je Tonne. Für Benzin sind das 15,7 bis 18,5 Cent je Liter inklusive Mehrwertsteuer.
  • Für den Weg zur Arbeit zählt steuerlich nicht der verbrauchte Sprit, sondern die Entfernungspauschale – und die gilt seit 2026 in voller Höhe schon ab dem ersten Kilometer.

Wie der Rechner rechnet

Der Rechner beherrscht drei Aufgaben, umgeschaltet über die Auswahl „Was soll berechnet werden?“. Alle drei Formeln sind einzeilig – wer möchte, kann jedes Ergebnis von Hand nachprüfen.

Die drei Rechenwege des Spritkostenrechners
Auswahl Formel Ausgabe
Spritkosten Preis je Liter × Verbrauch je 100 km × Strecke ÷ 100 Gesamtkosten und Kosten je Person, auf den Cent genau
Verbrauch getankte Menge ÷ Strecke × 100 Verbrauch in l/100 km, auf zwei Nachkommastellen gerundet
Reichweite Spritmenge im Tank ÷ Verbrauch × 100 Reichweite in km, auf ganze Kilometer gerundet
Formeln und Rundung aus dem Quellcode des Rechners, geprüft am 10.09.2026.

Die Angabe „Mitfahrende“ wirkt nur in den ersten beiden Modi. Sie teilt das Ergebnis schlicht durch die Zahl der Personen – praktisch für die Abrechnung einer Fahrgemeinschaft, ohne dass jemand rechnen muss.

Was 100 Kilometer kosten

Weil der Spritpreis täglich schwankt, lohnt sich der Blick auf die Größenordnung: Die Kosten je 100 km sind nichts anderes als Preis mal Verbrauch.

Spritkosten je 100 km nach Verbrauch und Literpreis
Verbrauch bei 1,60 €/l bei 1,80 €/l bei 2,00 €/l
5,0 l/100 km 8,00 € 9,00 € 10,00 €
7,0 l/100 km 11,20 € 12,60 € 14,00 €
9,0 l/100 km 14,40 € 16,20 € 18,00 €
12,0 l/100 km 19,20 € 21,60 € 24,00 €
Eigene Berechnung nach der Formel oben. Stand: 10.09.2026.

Zwei Liter Unterschied im Verbrauch machen auf 100 km rund 3,60 € aus. Bei 15.000 km im Jahr sind das etwa 540 € – die Zahl, auf die es beim Vergleich zweier Fahrzeuge ankommt, nicht der Listenpreis je Liter.

Was am Literpreis Steuer ist

Drei Posten des Literpreises stehen fest, unabhängig von Ölpreis und Tankstelle.

Feste Abgaben je Liter Kraftstoff 2026
Posten Benzin (schwefelarm) Diesel (schwefelarm)
Energiesteuer 65,45 Cent 47,04 Cent
CO₂-Preis bei 55 €/t 13,17 Cent 14,72 Cent
CO₂-Preis bei 65 €/t 15,56 Cent 17,40 Cent
Mehrwertsteuer 19 % auf alles, auch auf die beiden Steuern darüber
Quellen: § 2 Abs. 1 Nr. 1b und Nr. 4b EnergieStG; § 10 Abs. 2 BEHG; CO₂-Gehalt aus den Standardwerten der Anlage 2 EBeV 2030. Stand: 10.09.2026.

Zusammengerechnet ergeben Energiesteuer, CO₂-Preis und Mehrwertsteuer bei einem Literpreis von 1,80 € und einem CO₂-Preis in der Mitte des Korridors rund 1,09 € Steuern je Liter Benzin und rund 0,92 € je Liter Diesel. Der Rest verteilt sich auf Rohöl, Raffinerie, Transport und Tankstelle.

Der Unterschied zwischen Benzin und Diesel von gut 18 Cent je Liter ist reine Steuerpolitik: Diesel enthält mehr Energie und stößt beim Verbrennen mehr CO₂ je Liter aus, wird aber niedriger besteuert.

Was sich 2026 beim CO₂-Preis ändert

Bis 2025 war der CO₂-Preis ein Festpreis, zuletzt 55 € je Tonne. Seit dem 1. Januar 2026 werden die Emissionszertifikate versteigert. Für dieses erste Versteigerungsjahr hat der Gesetzgeber einen Korridor festgelegt: mindestens 55 € und höchstens 65 € je Zertifikat.

Für den Tankstellenpreis heißt das eine Spanne statt eines festen Aufschlags. Ein Liter Benzin trägt 2,394 kg CO₂, ein Liter Diesel 2,676 kg. Daraus ergeben sich die Werte in der Tabelle oben; mit Mehrwertsteuer bewegt sich der CO₂-Anteil bei Benzin zwischen 15,7 und 18,5 Cent je Liter, bei Diesel zwischen 17,5 und 20,7 Cent.

Für den Arbeitsweg zählt nicht der Sprit

Wer die Fahrt zur Arbeit steuerlich geltend machen will, rechnet nicht mit den tatsächlichen Spritkosten. Angesetzt wird die Entfernungspauschale von 0,38 € je vollem Entfernungskilometer und Arbeitstag – für die einfache Strecke, nicht für Hin- und Rückweg.

Zwei Punkte werden dabei oft falsch erinnert. Erstens gilt der Satz von 0,38 € inzwischen ab dem ersten Kilometer; die frühere Staffel mit 0,30 € für die ersten 20 Kilometer ist entfallen. Zweitens ist der Abzug auf 4.500 € im Jahr gedeckelt – außer man fährt mit dem eigenen oder einem überlassenen Wagen, dann gibt es keine Obergrenze.

Für diese Rechnung gibt es einen eigenen Pendlerpauschale-Rechner.

In einer Fahrgemeinschaft trennen sich die beiden Rechnungen vollends. Die Spritkosten teilen die Beteiligten unter sich auf – dafür ist das Feld „Mitfahrende“ da. Die Entfernungspauschale dagegen steht jedem Mitglied der Fahrgemeinschaft für seine eigene Entfernung zu, auch denen, die nur mitfahren und keinen Cent für Sprit zahlen. Nur der Höchstbetrag von 4.500 € greift bei Mitfahrenden, weil sie keinen eigenen Wagen benutzen.

Den eigenen Verbrauch messen statt schätzen

Der Wert des Bordcomputers weicht in aller Regel nach unten ab. Verlässlich ist nur die Volltank-Methode: einmal randvoll tanken, Kilometerstand notieren, normal fahren, an derselben Zapfsäule wieder randvoll tanken. Die zweite Tankmenge ist genau der Verbrauch für die gefahrene Strecke.

Diese beiden Zahlen – getankte Liter und gefahrene Kilometer – tragen Sie im Rechner unter „Verbrauch“ ein. Je länger die Messstrecke, desto genauer das Ergebnis; unter 300 Kilometern schlagen Zapfsäulen-Abschaltung und Tankneigung zu stark durch.

Der Herstellerwert nach WLTP eignet sich nicht als Eingabe. Er wird unter genormten Bedingungen ermittelt und liegt im Alltag regelmäßig ein bis zwei Liter darunter.

Was der Rechner nicht abdeckt

Das Ergebnis sind die Kraftstoffkosten, nicht die Fahrzeugkosten. Nicht enthalten sind Wertverlust, Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung, Reifen, Öl und Stellplatz – zusammen machen diese Posten bei einem durchschnittlich gefahrenen Pkw ein Vielfaches der Spritkosten aus.

Ebenfalls außen vor bleiben Mautgebühren im Ausland, Fährkosten und der Umstand, dass der Verbrauch nicht konstant ist: Auf der Autobahn bei 160 km/h liegt er deutlich über dem Wert, den dieselbe Fahrt bei 110 km/h ergibt. Wer eine lange Tour kalkuliert, rechnet besser mit dem gemessenen Autobahnverbrauch als mit dem Jahresdurchschnitt.

Was die Kfz-Steuer beiträgt, rechnet der Kfz-Steuer-Rechner aus; wer nur den Verbrauch bestimmen will, findet dieselbe Rechnung auf dem Spritverbrauchsrechner.

Quellen

  • Energiesteuer: § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 4 Buchst. b Energiesteuergesetz – 654,50 € je 1.000 l Benzin und 470,40 € je 1.000 l Gasöl mit höchstens 10 mg/kg Schwefel.
  • CO₂-Preis: § 10 Abs. 1 und 2 Brennstoffemissionshandelsgesetz – Versteigerung ab 2026, Preiskorridor 55 bis 65 € je Emissionszertifikat.
  • CO₂-Gehalt der Kraftstoffe: Anlage 2 der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030, Standardwerte für Dichte, Heizwert und Emissionsfaktor.
  • Entfernungspauschale: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz.
  • Laufende Werte zusätzlich aus unserer eigenen Produktdatenbank, abgerufen am 10.09.2026.

Spritpreis je Liter mal Verbrauch je 100 km mal Strecke, geteilt durch 100. Bei 1,80 €, 7 l/100 km und 250 km sind das 31,50 €.

Fest sind 65,45 Cent Energiesteuer je Liter Benzin und 47,04 Cent je Liter Diesel. Dazu kommt der CO₂-Preis, 2026 zwischen 13,2 und 15,6 Cent je Liter Benzin, und auf den gesamten Preis 19 % Mehrwertsteuer.

Nicht wegen der Herstellung: Die Energiesteuer auf Diesel liegt 18,41 Cent je Liter unter der auf Benzin. Beim CO₂-Preis ist es umgekehrt, denn ein Liter Diesel setzt mehr CO₂ frei.

Volltanken, Kilometerstand notieren, mindestens 300 km fahren, an derselben Zapfsäule wieder volltanken. Die getankte Menge geteilt durch die Strecke mal 100 ergibt den Verbrauch je 100 km.

Nicht die tatsächlichen Kosten, sondern die Entfernungspauschale von 0,38 € je Entfernungskilometer und Arbeitstag, höchstens 4.500 € im Jahr – ohne Obergrenze, wenn Sie mit dem eigenen Wagen fahren.

Über das Feld „Mitfahrende“: Der Rechner teilt die Gesamtkosten durch die Zahl der Personen. Steuerlich bleibt die Entfernungspauschale davon unberührt, die steht jedem einzeln zu.

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