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Kfz Steuer RechnerKfz Steuer Rechner

Mit unserem Kfz Steuer Rechner können Sie schnell und einfach die Höhe Ihrer Kraftfahrzeugsteuer ermitteln. Sie ist von Haltern eines Kraftfahrzeugs oder zulassungspflichtigen Anhängers zu entrichten. Berechnen Sie hier, welche Steuerbeträge Sie für Ihre Fahrzeuge ausrichten müssen, und welche Besonderheiten die neue Kfz-Steuer mit sich bringt.

Der Kfz Steuer Rechner lässt sich schnell und unkompliziert verwenden

Die Berechnung der Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug muss nicht kompliziert sien. Die Felder für die Eingaben beim Kfz Steuer Rechner sind an sich selbsterklärend:
Sie tragen rechts in das dunkelgrau unterlegte Feld die Art des zu besteuernden Fahrzeugs ein:

  • Pkw
  • Anhänger
  • Motorrad
  • Oldtimer

Links ins weiß unterlegte Feld müssen außerdem folgende Informationen zu Ihrem Fahrzeug angegeben werden, damit die Kfz Steuer berechnet werden kann. Diese Informationen entnehmen Sie der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • Erstzulassung
  • Motorart
  • Hubraum
  • Nutzung oder Nichtnutzung eines Saisonkennzeichens

Linktipp: Weitere Informationen zur KFZ Steuer finden Sie auf unserer Seite kfz-steuer.wiki

Der Kfz Steuer Rechner ermittelt anschließend sofort die Kfz Steuer, die für das Fahrzeug anfällt.

Grundsätzliches zur deutschen Kraftfahrzeugsteuer

Seit dem 01.07.2009 ist die Kfz Steuer eine Bundessteuer nach Artikel 106 Absatz 1 Nr. 3 GG. Zuständig für die Erhebung ist seit dem 01.07.2014 das regional zuständige Hauptzollamt als Abteilung der Bundesfinanzverwaltung. Erhoben wird die Kfz-Steuer für:

  • das Halten eines inländischen Fahrzeugs,
  • das Halten eines ausländischen, im Inland dauerhaft befindlichen Fahrzeugs,
  • das widerrechtliche Benutzen eines Fahrzeugs sowie
  • die Verwendung eines Oldtimer-Kennzeichens oder roten Kennzeichens, das von der Zulassungsbehörde für die wiederkehrende Verwendung ausgegeben wird.

Abgemeldete Fahrzeuge mit Kurzzeit-Kennzeichen allein für Prüfungsfahrten sind von der Steuer befreit, sie werden nicht besteuert. Außerdem von der Kfz-Steuer befreit oder zumindest vergünstigt werden Oldtimer, Elektroautos oder Fahrzeuge von Personen mit Schwerbehindertenausweis.

Fahrzeuge werden im Sinne der Kfz Steuer und nach § 2 Absatz 1 KraftStG (Kraftfahrzeugsteuergesetz) als nicht permanent schienengeführte Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger definiert.

Als inländisch gelten sie, wenn sie in Deutschland zugelassen wurden, als ausländisch bei der Zulassung in einem anderen Staat, aber der langfristigen Nutzung in Deutschland, weil der Halter hier einen Wohnsitz hat.

Wird ein Fahrzeug widerrechtlich benutzt, also ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt, muss es besteuert werden, obgleich der Besitzer gegen Gesetze verstößt.

Bemessung der Kfz Steuer

Die Bemessungsgrundlagen legt der § 8 KraftStG fest. Sie unterscheiden sich nach der Fahrzeugart.

Pkw mit Hubkolbenmotor und Krafträder werden nach ihrem Hubraum besteuert. Bei Pkw beeinflussen zusätzlich CO2-Ausstoß und sonstige Schadstoffemissionen die Steuer.

Für Wohnmobilen sind die zulässige Gesamtmasse und die Schadstoffemissionen maßgebend.

Bei Fahrzeugen mit Wankel- oder Elektromotoren, Lkw, Anhängern und Zugmaschinen bestimmt zunächst das zulässige Gesamtgewicht die Steuer, über 3,5 t werden zusätzlich Schadstoff- und Geräuschemissionen herangezogen.

Die Zulassungsbehörde legt die Besteuerungsgrundlagen zunächst fest und stuft ein Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor in eine Emissionsklasse und damit beispielsweise als “schadstoffarm“ ein. Die Finanzverwaltung kann jedoch eigene Prüfungen vornehmen und hat das letzte Wort, wie der Bundesfinanzhof in seiner ständigen Rechtsprechung betont. Seit dem 1. September 2018 wird die Berechnung des CO2-Ausstoßes durch das genauere WLTP-Verfahren durchgeführt.

Daraus resultiert unter anderem, dass Trikes und Quads wie ein Pkw besteuert werden, obgleich sie technisch eher dem Motorrad ähneln. Die Angaben der Hersteller zu den Emissionen und CO2-Ausstoß sind für die Behörden eher unverbindlich. Seit dem Dieselskandal haben sie ihren Empfehlungscharakter sehr stark eingebüßt. Für die Nutzung unseres Rechners reicht es allerdings aus, die Informationen aus der Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.

Kfz Steuer Rechner für Pkws und Motorräder

Bei diesen Fahrzeugklassen bestimmen der Hubraum des Motors, seine Art (Diesel- oder Ottomotor) und – bei den Pkw – die Schadstoffklasse die Steuerlast. Für den steuerrelevanten Wert gelten besondere steuerliche Rundungsregeln, daher kann es kleine Abweichungen vom tatsächlichen (technischen) Hubraum geben.

Berechnung der Kfz-Steuer für Motorräder

Motorräder sind mit 1,84 €/25 cm³ belegt. Es gelten angefangene 25 cm³. Eine Steuerbefreiung gilt für Leichtkrafträder mit maximal 11 kW und 125 cm³. Der Steuersatz hat sich seit 1955 nicht mehr geändert. Für neue Motorräder gibt es inzwischen in der Zulassungsbescheinigung einen Vermerk zum Emissionsverhalten, dessen Systematik inklusive der jeweiligen Schlüsselnummer aber nicht mit der Pkw-Systematik vergleichbar ist.

Das Emissionsverhalten stellen die Verkehrsbehörden verbindlich fest. Es soll einmal auch für Motorräder eine Besteuerung nach den Emissionen geben, bislang (Stand: April 2021) gibt es aber dazu noch keine Entscheidung.

Berechnung der Pkw-Steuer

Personenkraftwagen werden auch nach ihrem Schadstoffausstoß besteuert, um umweltfreundlichere Fahrzeuge mit einer niedrigeren Kfz Steuer zu belohnen. Berücksichtigt werden die Abgasnorm, die sich aus diversen Schadstoffen ergibt, und der Kohlenstoffdioxidausstoß.

Des Weiteren wurden unterschiedliche Steuern nach dem Tag der Erstzulassung festgelegt. Generell gibt es eine Unterscheidung nach schadstoffarmen Fahrzeugen der Euro-Klassen 1 bis 6 und nicht schadstoffarmen Kraftfahrzeugen. Die Euro 6 erfüllen Fahrzeuge mit dem geringsten Schadstoffausstoß. Die steuerrelevanten Zulassungsdaten sind

  • Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009
  • Erstzulassung ab dem 1. Januar 2o14
  • Erstzulassung ab dem 1. September 2018
  • Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021

In den Jahren seit dem 1. Juli 2009 wurden die Freigrenzen für den Schadstoffzuschlag immer weiter abgesenkt. Seit dem 01. Januar 2014 galten 95 Gramm pro cm³, bei älteren Fahrzeugen sind es bis zu 120 g/cm³. Zudem kostet die Steuer einen Sockelbetrag pro 100 cm³ Hubraum, der für Otto- und Dieselmotoren unterschiedlich hoch ist und sich zudem nach dem Datum der Zulassung und der Euro-Norm richtet. Die Kosten, die pro angefangene 100 cm³ Hubraum anfallen, unterscheiden sich zwischen Diesel- und Benzinmotoren wie folgt:

  • Diesel: 9,50 Euro
  • Benzin: 2,00 Euro

So kosten Ottomotoren der Euro 4 mit einer Zulassung bis 30.06.2009 pro angefangene 100 cm³ Hubraum einen Sockelbetrag von 6,75 Euro, bei adäquaten Dieselfahrzeugen sind es 15,44 Euro. Wesentlich teurer wird es bei nicht schadstoffarmen Fahrzeugen, die bis 30.06.2009 noch zugelassen werden konnten, hier liegen die Sockelbeträge bei 21,07 / 33,29 Euro.

Der Gesetzgeber unterscheidet zudem zwischen Fahrzeugen, die bei Ozonalarm fahren oder nicht fahren dürfen. Die höchsten Sockelbeträge werden für die letztgenannten Pkw fällig, sie können derzeit 25,36 Euro für Ottomotoren und 37,58 Euro für Dieselmotoren erreichen – jeweils pro angefangene 100 cm³ Hubraum. Das kann also eine Kfz Steuer für ein Dieselfahrzeug mit 2 l Hubraum von 751,60 Euro bedeuten. Bei Hybridautos werden nur Steuern für den Verbrennungsmotor fällig.

Die neue Kfz-Steuer seit 2021

Für Fahrzeuge, die seit dem ersten Januar 2021 zugelassen wurden, gilt eine neue Berechnung der Kfz-Steuer. Hierbei wird, parallel zur bisherigen Berechnung, zuerst der Kostenanteil des Hubraums pro angefangene 100 cm³ berechnet. Hierbei sind für Dieselfahrzeuge 9,50 und für Benziner 2 Euro pro 100 cm³ fällig. Hinzu kommt ein steigender Steuertarif, welcher dem CO2-Anteil in den Emissionen entspricht. Für verschiedene Ausstoßwerte fallen folgende Kosten an:

  • 95 – 115 g/km: 2,00 €
  • 115 – 135 g/km: 2,20 €
  • 135 – 155 g/km: 2,50 €
  • 155 – 175 g/km: 2,90 €
  • 175 – 195 g/km: 3,40 €
  • über 195 g/km. 4,00 €

Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Auch Elektrofahrzeuge sichern sich steuerliche Vorteile und sind einen geraumen Zeitraum nach der Zulassung von der Kfz-Steuer befreit. Hier das alte Modell für Steuerbefreiungen für Elektrofahrzeuge: Für eine Erstzulassung bis zum  17.05.2011 oder zwischen 01.01.2016 bis 31.12.2020 wurden fünf Jahre Steuerbefreiung ausgeschrieben. Eine Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und 31.12.2015 führte zu zehn Jahren Steuerbefreiung.

Im Rahmen der Kfz-Steuerreform 2020 wurde festgelegt, dass Elektroautos mit einer Zulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2030 keinerlei Steuern zahlen muss.

Nach dem Zeitraum in dem das Elektroauto von der Steuer befreit war, richtet sich die Steuer nach der zulässigen Gesamtmasse. Es kommen die für Lkw und andere Kraftfahrzeuge geltenden Steuersätze hälftig zur Anwendung. Durchschnittlich reicht die Steuer von rund 50 Euro für leichtere Elektroautos bis möglicherweise 75 Euro etwa für einen Tesla 5 mit einer Masse über 2.000 kg. Somit bieten Elektroautos auch nach dem Ablauf der Steuerfreiheit einen enormen steuerlichen Vorzug. 

Hybridfahrzeuge profitieren momentan noch nicht von Steuerbegünstigungen und werden somit wie Benzin-Pkw besteuert.

Der Kfz Steuer Rechner für Wohnmobile, Anhänger und Lkw

Wohnmobile sind gesetzlich definiert. Der TÜV prüft, ob sie die Vorgaben erfüllen, mit denen sie Wohnzwecken dienen können, dann werden sie nach Masse und Schadstoffausstoß besteuert, es gilt ein besonderer Tarif. Dabei wird das Gewicht und die Schadstoffklasse bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt. Diese Informationen finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Für zulassungspflichtige Anhänger werden 7,46 €/200 kg fällig, maximal können es 373 Euro Jahressteuer sein. Zu den Anhängern zählen auch Wohnwagen.Mit grünem Kennzeichen gibt es eine Steuerbefreiung, hierfür muss der Anhänger hinter einer Zugmaschinen (nicht: Pkw oder Motorrad) fahren, für die der Halter einen Anhängerzuschlag zahlt.

Lkws zahlen ebenfalls nach Masse und ab 3,5 t nach Schadstoffen und Geräuschen, die Sätze beginnen bei 11,25 €/200 kg und reichen bis 124,52 €.

Häufige Fragen zur KFZ-Steuer

Die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) ist eine Bundessteuer, welche seit 2014 die Zollverwaltung erhebt. Diese ist eine Abteilung der Bundesfinanzverwaltung. Die Steuer soll Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß belohnen. Um sie zu berechnen, geben Nutzer in unseren Kfz-Steuerrechner folgende Daten ein:

  • Erstzulassung des Fahrzeugs
  • Art des Motors
  • Hubraum in cm³
  • Saisonkennzeichen (falls genutzt)

Danach weist unser Kfz-Steuerrechner exakt die Steuerhöhe aus.

Alle Halter von im Inland zugelassenen Fahrzeugen zahlen diese Steuer, doch nicht nur sie allein. Auch für ausländische Fahrzeuge, die sich längerfristig im Inland befinden, wird die Kfz-Steuer fällig – aber natürlich nicht, wenn Deutschland nur ein Transitland für Reisende ist oder sich das ausländische Fahrzeug nur kurzfristig im Inland befindet. Auch wer widerrechtlich ein Fahrzeug nutzt, muss dafür die Kfz-Steuer bezahlen, ebenso die Halter von Oldtimern und diejenigen Fahrer, die ein Überführungskennzeichen benötigen. Allerdings wird die Steuer nicht für Fahrzeuge fällig, die ein rotes Kennzeichen für eine reine Prüfungsfahrt tragen. Das sind Fahrzeuge, die abgemeldet in einer Werkstatt stehen, aufgearbeitet werden und dann für die Prüfungsfahrt auf die Straße müssen.

Hierfür schafft der § 8 KraftStG die gesetzliche Grundlage. Die Bemessung der Kfz-Steuer erfolgt nach dem Hubraum des Fahrzeugmotors, nach der Gesamtmasse des Fahrzeugs sowie nach seinen Schadstoff- und Geräuschemissionen. Es gelten hierzu für einzelne Fahrzeugklassen verschiedene Regeln:

  • Der Hubraum ist für Pkw und Krafträder maßgebend, wenn es sich um einen Hubkolbenmotor handelt. Das sind die gängigen Benzin-, Diesel-, LPG- und CNG-Motoren, aber nicht Wankel- oder Elektromotoren. Für 100 cm3 Hubraum fallen 2,00 Euro für Benziner, und 9,50 Euro für Dieselmotoren an. Zum Hubraum kommt als zweite Kennziffer die Emission (Schadstoffe, Kohlenstoffdioxid) pro gefahrenem Kilometer hinzu.
  • Für ein Wohnmobil wird die Steuer nach dessen zulässiger Gesamtmasse und nach den Schadstoffemissionen berechnet.
  • Für Fahrzeuge mit Elektro- und Wankelmotoren, Lkw, Zugmaschinen und Anhänger erfolgt die Berechnung der Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht und über 3,5 t zusätzlich nach den Schadstoff- und Geräuschemissionen.

 

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