Die Pendlerpauschale einfach erklärt: So funktioniert die Berechnung
Die Pendlerpauschale ist eine der bekanntesten Werbungskostenpauschalen im deutschen Steuerrecht. Sie soll Arbeitnehmer für die Kosten entlasten, die durch den Weg zur sogenannten „ersten Tätigkeitsstätte“ entstehen. Das Beste daran: Es ist völlig egal, wie Sie zur Arbeit kommen – ob mit dem Auto, dem Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß.
Die aktuellen Berechnungssätze (gültig bis 2026)
Für die Berechnung Ihrer Entfernungspauschale hat der Gesetzgeber klare Sätze festgelegt. Seit 2022 gelten erhöhte Beträge für längere Arbeitswege:
- Für die ersten 20 Kilometer des Arbeitsweges: 0,30 € pro Kilometer
- Ab dem 21. Kilometer des Arbeitsweges: 0,38 € pro Kilometer
Diese Regelung belohnt Pendler mit längeren Strecken und soll die gestiegenen Mobilitätskosten abfedern.
Die Formel zur Berechnung Ihrer Pendlerpauschale
Die Berechnung selbst ist unkompliziert. Sie benötigen nur zwei Angaben: die einfache Entfernung zu Ihrer Arbeitsstätte und die Anzahl Ihrer Arbeitstage im Jahr.
Die grundlegende Formel lautet:
(Einfache Entfernung in km) x (Anzahl der Arbeitstage) x (Pauschale pro km) = Jährliche Pendlerpauschale
Bei einer Entfernung von über 20 km wird die Berechnung aufgeteilt:
[(20 km x 0,30 €) + (Restliche km x 0,38 €)] x Arbeitstage = Jährliche Pendlerpauschale
Rechenbeispiel:
Angenommen, Ihr Arbeitsweg beträgt 35 Kilometer und Sie arbeiten an 220 Tagen im Jahr.
- Berechnung für die ersten 20 km:
20 km × 0,30 €/km = 6,00 € - Berechnung für die restlichen 15 km:
15 km × 0,38 €/km = 5,70 € - Summe pro Tag:
6,00 € + 5,70 € = 11,70 € - Gesamte jährliche Pauschale:
11,70 €/Tag × 220 Tage = 2.574 €
Diesen Betrag von 2.574 € können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben.
Wichtige Regeln und Obergrenzen
Bei der Berechnung und Geltendmachung der Pendlerpauschale gibt es ein paar wichtige Details zu beachten.
1. Die richtige Entfernung eintragen
Maßgeblich ist immer die einfache und kürzeste Straßenverbindung zwischen Ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Nur ganze Kilometer werden gezählt; Nachkommastellen werden abgerundet. Eine längere, aber verkehrsgünstigere Strecke kann anerkannt werden, wenn Sie diese regelmäßig nutzen und dadurch Zeit sparen.
2. Die Anzahl der Arbeitstage bestimmen
In der Regel erkennt das Finanzamt bei einer 5-Tage-Woche pauschal 220 bis 230 Arbeitstage an. Von den 365 Tagen eines Jahres müssen Sie Wochenenden, Feiertage, Urlaubstage, Krankheitstage und Tage im Homeoffice abziehen.
3. Der Höchstbetrag von 4.500 €
Grundsätzlich ist die Pendlerpauschale auf einen Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr gedeckelt. Diese Grenze gilt vor allem für Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrgemeinschaften, Fahrradfahrer und Fußgänger.
Tipp: Fallen Ihre tatsächlichen Kosten für ÖPNV-Tickets höher aus als die berechnete Pauschale (und auch höher als 4.500 €), können Sie statt der Pauschale die tatsächlichen Ticketkosten absetzen. Belege müssen hierfür aufbewahrt werden.
Ausnahme vom Höchstbetrag
Die Deckelung von 4.500 € gilt nicht, wenn Sie Ihren eigenen oder einen zur Nutzung überlassenen PKW für den Arbeitsweg nutzen. In diesem Fall können Sie auch höhere Beträge als Werbungskosten geltend machen.
Übersichtstabelle: Pendlerpauschale auf einen Blick
| Parameter | Regelung |
|---|---|
| Satz bis 20 km | 0,30 € pro Kilometer |
| Satz ab 21 km | 0,38 € pro Kilometer |
| Berechnungsbasis | Einfache, kürzeste Strecke (nur ganze Kilometer) |
| Anzahl Tage | Tatsächliche Arbeitstage (ohne Urlaub, Krankheit, Homeoffice) |
| Allgemeiner Höchstbetrag | 4.500 € pro Jahr |
| Ausnahme vom Höchstbetrag | Nutzung eines eigenen oder überlassenen PKW |