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DienstwagenrechnerDienstwagenrechner

Wählen Sie oben die Methode – 1 %, 0,5 % für Plug-in-Hybride, 0,25 % für reine Elektroautos oder Fahrtenbuch. Danach brauchen Sie den Bruttolistenpreis, die einfache Entfernung zur Arbeit und Ihre Gehaltsangaben; der Rechner stellt das Netto mit und ohne Dienstwagen gegenüber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Dienstwagen, den Sie privat fahren dürfen, ist Arbeitslohn. Versteuert wird nicht das Auto, sondern der Nutzungsvorteil – Monat für Monat über die Gehaltsabrechnung.
  • Die 1-%-Regel setzt monatlich 1 % des Bruttolistenpreises an, dazu 0,03 % je Kilometer einfacher Entfernung zur Arbeit.
  • Für reine Elektroautos zählt nur ein Viertel des Listenpreises, für Plug-in-Hybride die Hälfte – beides an Bedingungen geknüpft.
  • Die Fahrtenbuchmethode lohnt sich, wenn Sie den Wagen wenig privat nutzen. Sie verlangt lückenlose Aufzeichnungen und alle Kostenbelege.
  • Der geldwerte Vorteil erhöht nicht Ihr ausgezahltes Geld, sondern nur die Bemessungsgrundlage. Netto kostet Sie der Wagen deshalb weniger, als der Vorteil groß ist.

Warum ein Dienstwagen Lohn ist

Solange ein Firmenfahrzeug ausschließlich dienstlich gefahren wird, passiert steuerlich nichts. Sobald Sie es auch privat nutzen dürfen, wird aus dem Fahrzeug ein Sachbezug: ein Vorteil in Geldeswert, der wie Gehalt zu versteuern ist. Auch für die Sozialversicherung zählt er zum Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) und erhöht die Beiträge bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen.

Wie hoch dieser Vorteil ist, lässt sich auf zwei Wegen bestimmen: pauschal über den Listenpreis oder spitz über die tatsächlichen Kosten und ein Fahrtenbuch. Der Rechner bildet beide Wege ab.

Die 1-%-Regel und der Zuschlag für den Arbeitsweg

Die Pauschalmethode kommt mit einer einzigen Größe aus, dem Bruttolistenpreis. Gemeint ist der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer. Rabatte, Leasingkonditionen und der tatsächlich gezahlte Kaufpreis spielen keine Rolle – auch nicht bei einem Gebrauchtwagen.

1 % × Bruttolistenpreis + 0,03 % × Bruttolistenpreis × Entfernungskilometer = geldwerter Vorteil je Monat

Der erste Teil deckt die private Nutzung ab, der zweite die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die 1 % für die Privatnutzung und der Zuschlag von 0,03 % je Entfernungskilometer fallen nach dem Gesetzeswortlaut an, ohne dass es auf die Zahl der Fahrten ankommt.

Geldwerter Vorteil bei 45.000 € Bruttolistenpreis und 20 km einfacher Entfernung, Rechtsstand 10.09.2026
Methode Privatnutzung Arbeitsweg je Monat je Jahr
1 % (Verbrenner) 450,00 € 270,00 € 720,00 € 8.640,00 €
0,5 % (Plug-in-Hybrid) 225,00 € 135,00 € 360,00 € 4.320,00 €
0,25 % (reines E-Auto) 112,50 € 67,50 € 180,00 € 2.160,00 €
Eigene Berechnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und § 8 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG, abgerufen am 10.09.2026. Der Kilometerzuschlag richtet sich nach demselben geminderten Listenpreis wie die Privatnutzung.

Der zweite Summand wird oft unterschätzt: Bei 20 Kilometern Arbeitsweg macht er 60 % des Betrags aus, der für die Privatnutzung anfällt. Wer 50 Kilometer pendelt, versteuert allein für den Arbeitsweg 675 € im Monat.

Der Vorteil für den Arbeitsweg schließt den Werbungskostenabzug übrigens nicht aus. Die Entfernungspauschale steht Ihnen weiter zu – wie viel sie bringt, rechnet der Pendlerpauschale-Rechner aus.

0,25 % und 0,5 %: die Bedingungen im Detail

Beide Ermäßigungen hängen vom Anschaffungsdatum des Fahrzeugs ab – also daran, wann der Arbeitgeber es gekauft oder geleast hat, nicht daran, wann Sie es übernehmen.

Voraussetzungen für den geminderten Ansatz, Rechtsstand 10.09.2026
Ansatz Fahrzeug Anschaffung Preisgrenze
0,25 % keine CO₂-Emission je Kilometer 01.07.2025 bis 31.12.2030 Bruttolistenpreis höchstens 100.000 €
0,25 % keine CO₂-Emission je Kilometer 01.01.2019 bis 30.06.2025 die im Anschaffungsjahr geltende, niedrigere Grenze
0,5 % höchstens 50 g/km CO₂ oder mindestens 80 km elektrische Reichweite 01.01.2025 bis 31.12.2030 keine
0,5 % höchstens 50 g/km CO₂ oder mindestens 60 km elektrische Reichweite 01.01.2022 bis 31.12.2024 keine
Quelle: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 bis 5 EStG; zum maßgeblichen Anschaffungsdatum § 52 Abs. 12 Sätze 5 und 6 EStG. Beide Ermäßigungen gelten nur für Anschaffungen vor dem 1. Januar 2031. Abgerufen am 10.09.2026.

Ein E-Auto über der Preisgrenze fällt übrigens nicht auf 1 % zurück, sondern auf 0,5 %. Und für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Elektrofahrzeuge gilt die damals maßgebliche, niedrigere Preisgrenze weiter – anzuwenden ist die Fassung, die am Tag der Anschaffung galt.

Ein reiner Hybrid ohne Stecker ist von beiden Ermäßigungen ausgenommen. Er wird wie jeder Verbrenner mit 1 % angesetzt.

Die Fahrtenbuchmethode

Statt der Pauschale dürfen Sie den Anteil ansetzen, der rechnerisch auf die Privatfahrten entfällt. Das Gesetz knüpft daran zwei Bedingungen: Die gesamten Fahrzeugkosten müssen durch Belege nachgewiesen sein, und das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.

Gesamtkosten des Jahres × ((private Kilometer + Arbeitswegkilometer) ÷ Gesamtkilometer) = geldwerter Vorteil im Jahr

Zu den Gesamtkosten zählen Abschreibung, Versicherung, Kfz-Steuer, Kraftstoff oder Strom, Wartung und Reparaturen. Im Rechner tragen Sie diese Posten einzeln ein; die Abschreibung lässt sich wahlweise als Prozentsatz des Bruttolistenpreises oder als fester Betrag angeben.

Fahrtenbuch gegen 1-%-Regel, 45.000 € Bruttolistenpreis, 11.395 € Gesamtkosten im Jahr, Rechtsstand 10.09.2026. Der Anteil umfasst Privatfahrten und den Arbeitsweg.
Anteil von Privatfahrten und Arbeitsweg Vorteil je Jahr Vorteil je Monat gegenüber der 1-%-Regel
15 % 1.709,25 € 142,44 € 6.930,75 € weniger
25 % 2.848,75 € 237,40 € 5.791,25 € weniger
40 % 4.558,00 € 379,83 € 4.082,00 € weniger
Eigene Berechnung nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG. Angenommene Gesamtkosten: 7.515 € Abschreibung (16,7 % des Listenpreises), 900 € Versicherung, 180 € Kfz-Steuer, 2.100 € Kraftstoff, 700 € Wartung. Vergleichswert der 1-%-Regel: 8.640 € bei 20 km Arbeitsweg. Stand: 10.09.2026.

Wann sich welche Methode lohnt

Beide Methoden auf denselben Wagen angewandt, treffen sie sich in diesem Beispiel bei rund 76 % der Fahrleistung – Privatfahrten und Arbeitsweg zusammengenommen. Darunter ist das Fahrtenbuch günstiger, darüber die Pauschale. Als Faustregel taugt das trotzdem nur begrenzt, denn drei Größen verschieben den Punkt erheblich:

  • Ein teurer Wagen treibt die 1-%-Regel nach oben, die Gesamtkosten aber nur über die Abschreibung. Je hochwertiger das Fahrzeug, desto eher lohnt das Fahrtenbuch.
  • Ein langer Arbeitsweg schlägt in der Pauschalmethode über die 0,03 % zu Buche, in der Fahrtenbuchmethode über den Anteil an der Fahrleistung. Bei 20 Kilometern und 220 Arbeitstagen sind das 8.800 Kilometer im Jahr.
  • Ein abgeschriebenes Fahrzeug ist deutlich billiger im Unterhalt. Nach sechs Jahren – der Nutzungsdauer, die auch der Rechnung oben mit 16,7 % im Jahr zugrunde liegt – fällt die Abschreibung weg; im Beispiel bleiben von 11.395 € noch 3.880 €, und das Fahrtenbuch gewinnt praktisch immer.

Zuzahlungen des Arbeitnehmers

Viele Arbeitgeber verlangen eine monatliche Eigenbeteiligung oder lassen den Mitarbeiter einen Teil der Betriebskosten tragen. Der Rechner zieht einen solchen Betrag im Feld „Selbstbeteiligung pro Monat“ vom geldwerten Vorteil ab.

Die Minderung geht dort höchstens bis auf null: Wer mehr zuzahlt, als der Vorteil beträgt, versteuert nichts, bekommt den Überhang aber auch nicht als negativen Arbeitslohn gutgeschrieben. Im Fahrtenbuch-Modus blendet der Rechner das Feld aus – eine Zuzahlung lässt sich dort nicht ansetzen. Was Ihr Arbeitgeber tatsächlich abrechnet, steht auf der Gehaltsabrechnung.

Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt führt, versteuert Familienheimfahrten gesondert: mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und Fahrt. Bei 45.000 € Listenpreis und 300 Kilometern Entfernung sind das 270 € je Fahrt über die erste Wochenfahrt hinaus.

Ausgenommen bleibt nämlich eine Fahrt je Woche: Für sie käme dem Wortlaut nach ein Abzug nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 5 und 6 EStG in Betracht, deshalb wird sie nicht versteuert. Als Werbungskosten geltend machen können Sie sie mit einem überlassenen Fahrzeug allerdings nicht – das schließt § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG aus.

Wo der Dienstwagenrechner an seine Grenzen stößt

Die Preisgrenze für Elektroautos liegt im Rechner bei 95.000 € – ein Wert, der so nie im Gesetz stand. Oberhalb davon schaltet er von 0,25 % auf 0,5 %. Das Gesetz zieht die Grenze für nach dem 30. Juni 2025 angeschaffte Fahrzeuge bei 100.000 €, für früher angeschaffte niedriger. Der Fehler geht deshalb in beide Richtungen: Bei einem nach dem 30. Juni 2025 angeschafften E-Auto zwischen 95.000 € und 100.000 € rechnet der Rechner zu hoch – bei 98.000 € und 20 km Arbeitsweg zeigt er 784,00 € im Monat statt der richtigen 392,00 €. Bei einem früher angeschafften Fahrzeug oberhalb der damals geltenden Grenze rechnet er umgekehrt zu niedrig. In beiden Fällen setzen Sie den Vorteil besser von Hand an.

Im Fahrtenbuch-Modus blendet der Rechner das Feld für die Entfernung aus. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit gehören dort in die privat gefahrenen Kilometer, sonst fehlen sie in der Rechnung.

Zwei weitere Eigenheiten desselben Modus: Der Rechner kennt kein Fahrtenbuch für Elektro- und Hybridfahrzeuge – das Gesetz mindert dort auch die anzusetzenden Anschaffungskosten auf ein Viertel beziehungsweise die Hälfte, der Rechner rechnet mit den vollen Kosten. Und er leitet die Abschreibung aus dem Bruttolistenpreis ab, während gesetzlich die tatsächlichen Anschaffungskosten zählen. Wer den Wagen mit Rabatt gekauft hat, setzt die Abschreibung deshalb besser als festen Betrag ein.

Nicht enthalten sind außerdem Familienheimfahrten, steuerfreier Ladestrom beim Arbeitgeber, eine überlassene Wallbox, Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, betriebliche Altersvorsorge und die Abrechnung eines unterjährigen Fahrzeugwechsels. Und der Rechner beantwortet nur die Steuerfrage: Ob sich ein Dienstwagen gegenüber einer Gehaltserhöhung lohnt, hängt zusätzlich davon ab, was ein eigenes Auto Sie kosten würde.

Wie sich das Nettogehalt ohne Sachbezüge zusammensetzt – Beitragssätze, Bemessungsgrenzen, Steuertarif –, steht auf dem Brutto-Netto-Rechner; was eine Stelle den Betrieb kostet, rechnet der Gehaltsrechner für Arbeitgeber aus. Unter dem Namen Firmenwagenrechner steht derselbe Rechner ein zweites Mal auf dieser Site.

Quellen

  • 1-%-Regel, Listenpreisbegriff und die geminderten Ansätze für Elektro- und Hybridfahrzeuge: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 Einkommensteuergesetz.
  • Anwendung beim Arbeitnehmer, Zuschlag von 0,03 % für den Arbeitsweg, Fahrtenbuchmethode und 0,002 % für Familienheimfahrten: § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG.
  • Maßgebliches Anschaffungsdatum für die Preisgrenzen: § 52 Abs. 12 Sätze 5 und 6 EStG.
  • Entfernungspauschale trotz Dienstwagen: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Familienheimfahrten: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 5, 6 und 8 EStG.
  • Alle Gesetzestexte am 10.09.2026 abgerufen; der Prozentsatz der Pauschalmethode stammt zusätzlich aus unserer eigenen Produktdatenbank.

Nach der Pauschalmethode mit 1 % des Bruttolistenpreises je Monat, dazu 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer einfacher Entfernung zur Arbeit. Bei 45.000 € Listenpreis und 20 km sind das 720,00 € im Monat.

Der inländische Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, zuzüglich Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer. Händlerrabatte, der tatsächliche Kaufpreis und Leasingraten ändern daran nichts – auch bei einem Gebrauchtwagen zählt der Listenpreis des Neuwagens.

Nur ein Viertel des Listenpreises, also 0,25 % im Monat, wenn das Fahrzeug keine CO₂-Emission hat und der Bruttolistenpreis 100.000 € nicht übersteigt. Darüber sind es 0,5 %. Maßgeblich ist, wann der Arbeitgeber das Auto angeschafft hat: Die Grenze von 100.000 € gilt für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025.

Je weniger Sie privat fahren, desto eher. Bei 45.000 € Listenpreis, 11.395 € Gesamtkosten im Jahr und 20 km Arbeitsweg liegt der Kipppunkt bei rund 76 % der Fahrleistung – Privatfahrten und Arbeitsweg zusammen. Voraussetzung sind lückenlose Aufzeichnungen und Belege über alle Fahrzeugkosten.

Nach dem Gesetzeswortlaut nicht: Die 0,03 % fallen für jeden Kalendermonat an, unabhängig von der Zahl der Fahrten. Ob Ihr Arbeitgeber stattdessen eine tageweise Bewertung abrechnet, klären Sie mit der Lohnbuchhaltung.

Ja. Der versteuerte Zuschlag für den Arbeitsweg schließt den Werbungskostenabzug nicht aus; die Entfernungspauschale von 0,38 € je vollem Entfernungskilometer steht Ihnen weiter zu. Bei Familienheimfahrten mit einem überlassenen Fahrzeug ist der Abzug dagegen ausgeschlossen.

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