Der Bußgeldkatalog 2025: Die Berechnungsgrundlage für Strafen
Der deutsche Bußgeldkatalog ist ein detailliertes Regelwerk, das die Konsequenzen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr festlegt. Sein Hauptzweck ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Abschreckung und Ahndung von Fehlverhalten. Die letzte große Reform hat die Bußgelder für viele Vergehen, insbesondere für solche, die eine hohe Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen, deutlich angehoben. Unser Rechner nutzt stets die aktuellsten Daten aus diesem Katalog, um Ihnen eine verlässliche Berechnung zu ermöglichen.
Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen
Bevor das Bußgeld berechnet wird, wird von der gemessenen Geschwindigkeit ein Toleranzwert abgezogen. Dieser gleicht potenziellen Messungsungenauigkeiten der Geräte aus.
- Unter 100 km/h: Abzug von 3 km/h
- Über 100 km/h: Abzug von 3 % der gemessenen Geschwindigkeit
Bußgelder für Pkw (bis 3,5 t)
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 30 € | 0 | Nein |
11-15 km/h | 50 € | 0 | Nein |
16-20 km/h | 70 € | 0 | Nein |
21-25 km/h | 115 € | 1 | Nein |
26-30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat (i.d.R. bei Wiederholung) |
31-40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
41-50 km/h | 400 € | 2 | 2 Monate |
51-60 km/h | 560 € | 2 | 3 Monate |
über 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 20 € | 0 | Nein |
11-15 km/h | 40 € | 0 | Nein |
16-20 km/h | 60 € | 0 | Nein |
21-25 km/h | 100 € | 1 | Nein |
26-30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat (i.d.R. bei Wiederholung) |
31-40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat (i.d.R. bei Wiederholung) |
41-50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
51-60 km/h | 480 € | 2 | 2 Monate |
61-70 km/h | 600 € | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Rotlichtverstöße: Wenn die Ampel Rot zeigt
Das Überfahren einer roten Ampel stellt eine erhebliche Gefahr dar und wird dementsprechend hart bestraft. Man unterscheidet zwischen einem einfachen Verstoß (die Ampel war kürzer als eine Sekunde rot) und einem qualifizierten Verstoß (die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot).
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Einfacher Rotlichtverstoß (< 1 Sek.) | 90 € | 1 | Nein |
… mit Gefährdung anderer | 200 € | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (> 1 Sek.) | 200 € | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung anderer | 320 € | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat |
Abstandsvergehen: Drängeln kann teuer werden
Ein zu geringer Sicherheitsabstand ist eine häufige Ursache für schwere Auffahrunfälle auf Autobahnen. Die Strafe richtet sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Der erforderliche Mindestabstand in Metern beträgt in der Regel den halben Tachowert.
Abstandsverstoß bei über 80 km/h:
Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
< 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 |
< 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 |
< 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 |
< 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 |
< 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 |
Bei Gefährdung durch den Abstandsverstoß können die Bußgelder und Strafen noch höher ausfallen und ein Fahrverbot verhängt werden.
Weitere häufige Verstöße im Überblick
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Handy am Steuer | 100 € | 1 | Nein |
… mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
Parken auf Geh- und Radwegen | ab 55 € | 0 | Nein |
Unberechtigt auf Behindertenparkplatz | 55 € | 0 | Nein |
Fahren in Umweltzone ohne Plakette | 100 € | 0 | Nein |
Die Probezeit: Besondere Regeln für Fahranfänger
Fahranfänger befinden sich die ersten zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis in einer Probezeit. Verstöße in dieser Zeit werden strenger geahndet und in zwei Kategorien unterteilt:
- A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen): Hierzu zählen die meisten Straftaten im Straßenverkehr sowie schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, Rotlicht- und Abstandsverstöße oder Nötigung.
Folge des 1. A-Verstoßes: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und Anordnung eines Aufbauseminars (Kosten ca. 250–400 €). - B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen): Dazu gehören etwa das Parken auf Autobahnen, die Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate oder Fahren mit abgefahrenen Reifen.
Folge von 2 B-Verstößen: Gleich wie bei einem A-Verstoß.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Wann lohnt es sich?
Sie haben grundsätzlich das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Dies kann in folgenden Fällen sinnvoll sein:
- Formale Fehler: Falsche Angaben zur Person, zum Kennzeichen oder zum Tatzeitpunkt.
- Messfehler: Zweifel an der Korrektheit der Messung (z. B. durch falsche Aufstellung des Blitzers).
- Undeutliches Blitzerfoto: Der Fahrer ist nicht eindeutig identifizierbar.
- Fahrer war nicht der Halter: Sie sind nicht die Person, die den Verstoß begangen hat.
Ein Einspruch ist mit Kostenrisiken verbunden, falls er abgelehnt wird. Die Konsultation eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ist oft ratsam.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja, bei finanziellen Engpässen kann bei der zuständigen Bußgeldstelle eine Ratenzahlung beantragt werden. Dies muss in der Regel gut begründet werden (z. B. durch Nachweis von geringem Einkommen).
In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Die Bußgeldstelle ermittelt über den Vermieter, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren hat, und stellt den Bescheid an diese Person aus. Der Autovermieter kann zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr erheben.
Die Bußgelder im europäischen Ausland sind oft deutlich höher als in Deutschland. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h kostet in den Niederlanden ab 195 €, in der Schweiz ab 175 € und in Norwegen sogar ab 470 €. Eine gute Reisevorbereitung und das Einhalten der lokalen Vorschriften sind daher unerlässlich.