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  3. Bußgeldrechner 2025: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot berechnen

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot berechnen

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann schnell teuer werden. Ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder zu geringer Abstand – der Bußgeldbescheid lässt oft nicht lange auf sich warten. Mit unserem kostenlosen Bußgeldrechner für das Jahr 2025 können Sie mit wenigen Klicks schnell und unkompliziert ermitteln, welche Sanktionen Ihnen laut dem aktuellen Bußgeldkatalog drohen. Geben Sie einfach die relevanten Daten zu Ihrem Verstoß ein und erhalten Sie eine präzise Einschätzung über die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und die Dauer eines möglichen Fahrverbots. So verschaffen Sie sich Klarheit und können die nächsten Schritte planen.

Der Bußgeldkatalog 2025: Die Berechnungsgrundlage für Strafen

Der deutsche Bußgeldkatalog ist ein detailliertes Regelwerk, das die Konsequenzen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr festlegt. Sein Hauptzweck ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Abschreckung und Ahndung von Fehlverhalten. Die letzte große Reform hat die Bußgelder für viele Vergehen, insbesondere für solche, die eine hohe Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen, deutlich angehoben. Unser Rechner nutzt stets die aktuellsten Daten aus diesem Katalog, um Ihnen eine verlässliche Berechnung zu ermöglichen.

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen

Bevor das Bußgeld berechnet wird, wird von der gemessenen Geschwindigkeit ein Toleranzwert abgezogen. Dieser gleicht potenziellen Messungsungenauigkeiten der Geräte aus.

  • Unter 100 km/h: Abzug von 3 km/h
  • Über 100 km/h: Abzug von 3 % der gemessenen Geschwindigkeit

Bußgelder für Pkw (bis 3,5 t)

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 30 € 0 Nein
11-15 km/h 50 € 0 Nein
16-20 km/h 70 € 0 Nein
21-25 km/h 115 € 1 Nein
26-30 km/h 180 € 1 1 Monat (i.d.R. bei Wiederholung)
31-40 km/h 260 € 2 1 Monat
41-50 km/h 400 € 2 2 Monate
51-60 km/h 560 € 2 3 Monate
über 60 km/h 700 € 2 3 Monate

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 20 € 0 Nein
11-15 km/h 40 € 0 Nein
16-20 km/h 60 € 0 Nein
21-25 km/h 100 € 1 Nein
26-30 km/h 150 € 1 1 Monat (i.d.R. bei Wiederholung)
31-40 km/h 200 € 1 1 Monat (i.d.R. bei Wiederholung)
41-50 km/h 320 € 2 1 Monat
51-60 km/h 480 € 2 2 Monate
61-70 km/h 600 € 2 3 Monate
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate

Rotlichtverstöße: Wenn die Ampel Rot zeigt

Das Überfahren einer roten Ampel stellt eine erhebliche Gefahr dar und wird dementsprechend hart bestraft. Man unterscheidet zwischen einem einfachen Verstoß (die Ampel war kürzer als eine Sekunde rot) und einem qualifizierten Verstoß (die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot).

Bußgelder für Rotlichtverstöße
Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß (< 1 Sek.) 90 € 1 Nein
… mit Gefährdung anderer 200 € 2 1 Monat
… mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß (> 1 Sek.) 200 € 2 1 Monat
… mit Gefährdung anderer 320 € 2 1 Monat
… mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat

Abstandsvergehen: Drängeln kann teuer werden

Ein zu geringer Sicherheitsabstand ist eine häufige Ursache für schwere Auffahrunfälle auf Autobahnen. Die Strafe richtet sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Der erforderliche Mindestabstand in Metern beträgt in der Regel den halben Tachowert.

Abstandsverstoß bei über 80 km/h:

Bußgelder für Abstandsverstöße
Abstand zum Vordermann Bußgeld Punkte
< 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1
< 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1
< 3/10 des halben Tachowertes 160 € 1
< 2/10 des halben Tachowertes 240 € 1
< 1/10 des halben Tachowertes 320 € 1

Bei Gefährdung durch den Abstandsverstoß können die Bußgelder und Strafen noch höher ausfallen und ein Fahrverbot verhängt werden.

Weitere häufige Verstöße im Überblick

Bußgelder für sonstige Verkehrsverstöße
Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Handy am Steuer 100 € 1 Nein
… mit Gefährdung 150 € 2 1 Monat
Parken auf Geh- und Radwegen ab 55 € 0 Nein
Unberechtigt auf Behindertenparkplatz 55 € 0 Nein
Fahren in Umweltzone ohne Plakette 100 € 0 Nein

Die Probezeit: Besondere Regeln für Fahranfänger

Fahranfänger befinden sich die ersten zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis in einer Probezeit. Verstöße in dieser Zeit werden strenger geahndet und in zwei Kategorien unterteilt:

  • A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen): Hierzu zählen die meisten Straftaten im Straßenverkehr sowie schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, Rotlicht- und Abstandsverstöße oder Nötigung.
    Folge des 1. A-Verstoßes: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und Anordnung eines Aufbauseminars (Kosten ca. 250–400 €).
  • B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen): Dazu gehören etwa das Parken auf Autobahnen, die Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate oder Fahren mit abgefahrenen Reifen.
    Folge von 2 B-Verstößen: Gleich wie bei einem A-Verstoß.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Wann lohnt es sich?

Sie haben grundsätzlich das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Dies kann in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Formale Fehler: Falsche Angaben zur Person, zum Kennzeichen oder zum Tatzeitpunkt.
  • Messfehler: Zweifel an der Korrektheit der Messung (z. B. durch falsche Aufstellung des Blitzers).
  • Undeutliches Blitzerfoto: Der Fahrer ist nicht eindeutig identifizierbar.
  • Fahrer war nicht der Halter: Sie sind nicht die Person, die den Verstoß begangen hat.

Ein Einspruch ist mit Kostenrisiken verbunden, falls er abgelehnt wird. Die Konsultation eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ist oft ratsam.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, bei finanziellen Engpässen kann bei der zuständigen Bußgeldstelle eine Ratenzahlung beantragt werden. Dies muss in der Regel gut begründet werden (z. B. durch Nachweis von geringem Einkommen).

In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Die Bußgeldstelle ermittelt über den Vermieter, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren hat, und stellt den Bescheid an diese Person aus. Der Autovermieter kann zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr erheben.

Die Bußgelder im europäischen Ausland sind oft deutlich höher als in Deutschland. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h kostet in den Niederlanden ab 195 €, in der Schweiz ab 175 € und in Norwegen sogar ab 470 €. Eine gute Reisevorbereitung und das Einhalten der lokalen Vorschriften sind daher unerlässlich.

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